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Lebensmittelkontakt Verfasst am 28.05.2025

HYGIENISCH, SICHER, NORMGERECHT – PSA IM LEBENSMITTELBEREICH 

In der Lebensmittelverarbeitung gelten strenge Hygienevorgaben – und das aus gutem Grund. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, trägt Verantwortung für deren Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit. Ob bei der Verarbeitung, Verpackung oder im direkten Kundenkontakt: PSA – wie Schutzhandschuhe, Schürzen oder Atemschutzmasken – ist unverzichtbar, um sowohl Lebensmittel als auch Träger vor Verunreinigungen oder Gesundheitsrisiken zu schützen.

Allerdings sind nicht alle Produkte automatisch für den Lebensmittelkontakt geeignet. Nur Modelle, die speziell geprüft und zugelassen wurden, dürfen mit dem Endprodukt in Berührung kommen. Normen und gesetzliche Vorgaben spielen dabei eine zentrale Rolle – sie schaffen Klarheit und Sicherheit bei Auswahl und Anwendung.

ZUGELASSEN ODER NICHT? SO WIRD DIE EIGNUNG FÜR LEBENSMITTEL GEPRÜFT

Um in der Lebensmittelverarbeitung oder -verpackung eingesetzt werden zu dürfen, muss PSA konkrete gesetzliche Vorgaben erfüllen. Entscheidend ist dabei, dass keine gesundheitsschädlichen Stoffe auf Lebensmittel übergehen und weder Geruch, Geschmack noch Zusammensetzung des Produkts beeinflusst werden.

Besonders bei Schutzhandschuhen aus Kunststoffen wie Nitril, Latex oder Vinyl wird geprüft, wie viele Inhaltsstoffe – sogenannte Migranten – unter realistischen Bedingungen auf Lebensmittel übergehen können. Dazu werden standardisierte Labortests durchgeführt, bei denen die Materialien mit Fett, Säure, Wasser oder Hitze in Kontakt gebracht werden. Bleiben die Ergebnisse innerhalb der zulässigen Grenzwerte, gelten die Schutzhandschuhe als lebensmitteltauglich.

Neben der Zusammensetzung selbst spielt auch die Lebensmittelart eine zentrale Rolle. Es wird unterschieden zwischen trockenen, wässrigen, sauren und fetthaltigen Lebensmitteln. Dabei ist stets zu beachten, dass nicht alle für Lebensmittelkontakt geeigneten Produkte automatisch für jede Kategorie geeignet sind. PSA, die zum Beispiel für trockene Lebensmittel zugelassen ist, kann für den Kontakt mit öligen oder fettigen Produkten ungeeignet sein. Die Zulassung muss deshalb einsatzspezifisch geprüft und dokumentiert sein.

Ein weiteres Kriterium ist die Materialbeständigkeit: PSA muss während der gesamten vorgesehenen Kontaktzeit stabil, reißfest und chemisch resistent bleiben. Gerade bei längerer oder wiederholter Verwendung können unerwünschte Wechselwirkungen auftreten. Umso wichtiger ist es, auf geprüfte Qualität und eine einsatzgerechte Produktauswahl zu achten – abgestimmt auf die jeweilige Anforderung im Umgang mit Lebensmitteln.

KENNZEICHNUNG: SO ERKENNT MAN LEBENSMITTELTAUGLICHKEIT

PSA, die für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen ist, trägt in der Regel das Symbol „Glas und Gabel“.

KOMFORT TRIFFT HYGIENE: LEBENSMITTELKONTAKT IM ARBEITSALLTAG

PSA für den Lebensmittelkontakt muss nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch im Arbeitsalltag überzeugen. Eigenschaften wie rutschfeste Oberflächen, flexible Materialien und eine hautfreundliche Beschaffenheit sorgen dafür, dass sie auch bei längerem Tragen angenehm und funktional bleibt – ohne eingeschränkte Schutzwirkung.

Ob Einmalhandschuhe aus Nitril, mehrfach verwendbare Modelle oder besonders chemikalienbeständige Produkte: Die Auswahl sollte stets auf den konkreten Einsatzbereich angepasst sein. Das gilt ebenso für ergänzende PSA wie lebensmitteltaugliche Schürzen oder partikelfiltrierende Masken, die in hygienekritischen Bereichen zum Einsatz kommen. Nur so lässt sich eine sichere und hygienische Lebensmittelverarbeitung gewährleisten – ganz gleich, ob in der industriellen Produktion, im Catering oder im Einzelhandel.

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