Neben der Veredelung von Arbeits- und Berufskleidung, können Sie unseren Service (vgl. Seite 9) auch für Warnkleidung nutzen. In diesem Fall gibt es jedoch einige Punkte zu beachten, die wir Ihnen folgend gerne erläutern.
Die Klassen von Warnkleidung (1-3) sind an Mindestflächen des Hintergrundmaterials sowie des retroreflektierenden Materials gebunden. Die Flächen dürfen nicht unterschritten werden, da ansonsten die ausgewiesene Klasse und Schutzfunktion der Warnkleidung nicht mehr gültig bzw. gegeben sind. Die gemäß EN ISO 20471 geltenden Klassen und dazugehörigen Mindestflächen finden Sie auf Seite 89.
Das Anbringen von z. B. Firmenlogos darf nur bis einer bestimmten Größe erfolgen. Bei größeren Patches übernehmen wir keine Haftung.
Beispiel: Sofern eine Warnweste die Klasse 2 mit 0,55 qm Hintergrundmaterial erfüllt, darf ein Firmenlogo nur bis zu einer Größe von 0,05 qm angebracht werden. Zudem dürfen die Reflexstreifen nicht unterbrochen werden und das Hintergrundmaterial muss den Körper an mindestens einer Stelle mit 5 cm umschließen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihnen unsere Warnschutzkleidung auch nach der Veredelung die Sicherheit gewährleisten, die Sie benötigen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihnen unsere Warnkleidung auch nach der Veredelung die Sicherheit gewährleisten, die Sie benötigen.
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