Leiden Sie unter Fußbeschwerden, die durch Faktoren wie Beinverkürzungen, Beckenschiefstand oder andere Fußprobleme verursacht werden? Dies erschwert Ihnen tagtäglich Ihren Arbeitsalltag und Sie fühlen sich zunehmend unwohl? Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, diese Beschwerden zu lindern!
Durch eine sogenannte Zurichtung können wir Ihre NITRAS Sicherheitsschuhe* speziell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Dies ermöglicht gezielte Maßnahmen zur Linderung Ihrer Beschwerden und gewährleistet eine optimale Passform der Sicherheitsschuhe an Ihre Füße. Dabei können verschiedene Anpassungen vorgenommen werden, darunter Ballen- und Mittelfußrollenkorrekturen, Schuherhöhungen oder Sohlenversteifungen.
Ziel ist es, Ihre Fußposition zu korrigieren, um den Bewegungsablauf passiv zu optimieren. Sie müssen keine besonderen Anstrengungen unternehmen, da die Korrektur praktisch von selbst erfolgt. In bestimmten Fällen kann die Schuhzurichtung auch mit einer Einlegesohle kombiniert werden, um die Wirksamkeit weiter zu steigern.
FERTIGUNGSANWEISUNG FÜR DIE ZURICHTUNG ORTHOPÄDISCHER SICHERHEITSSCHUHE GEMÄSS DGUV REGEL 112-191
Diese Fertigungsanweisung definiert die einzelnen Arbeitsschritte und legt die zu verwendenden Materialkomponenten fest, die für die Zurichtung von Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dies ist notwendig, um die Konformität mit der Baumusterprüfbescheinigung auch nach der Fertigung der Zurichtung zu gewährleisten. Bei Abweichung von dieser Anweisung erlischt die Baumusterprüfbescheinigung!Durch diese Fertigungsanweisung ist es erlaubt folgende typische orthopädische Zurichtungen vorzunehmen:
1. Schuherhöhungen von bis zu 30 mm (gemessen im Absatzbereich)
2. Schuherhöhungen bis zu 15 mm im Ballenbereich
3. Innen– und Außenranderhöhungen
4. Abrollhilfen (Ballenrolle/Mittelfußrolle etc.)
5. Absatzerhöhung
Die Zurichtung ist für folgende NITRAS Modelle zugelassen:
MATERIALKOMPONENTEN
- Starpur, schwarz, ESD 3/6/9/18 mm (Erhöhungsmaterial)
- Star HD, Absatzplatte, 5,5 mm (für den Spitzenbereich)
- Köraplast 182, antistatisch, 0,64 kg
- Köracur TR 280
Diese Zurichtungsmaterialien können für die Serien SPORT STEP, EASY STEP und MICRO STEP verwendet werden. Basisprodukte sind die serienmäßig gefertigten Sicherheitsschuhe von NITRAS.
FERTIGUNGSANWEISUNG
1. Die Sohle des Sicherheitsschuhes wird parallel zur Brandsohle abgeschnitten.
2. Die Schnittflächen von Schuh und Sohle werden gerade geschliffen, damit sie frei von Unebenheiten sindund somit eine optimale Verklebung möglich wird.
3. Das Verstärkungsmaterial Star HD wird im Spitzenbereich des Schuhes bis 10 mm hinter der Zehenschutzkappenkante auf die abgeschnittene Fläche aufgeklebt.
a) Spitzenmaterial und auch das Sohlenmaterial in diesem Bereich anrauen.
b) Beide Flächen jeweils mit dem antistatischen Klebstoff Köraplast 182 A der Firma Kömmerling als Vor- und Hauptstrich einstreichen. Der Klebstoff Köraplast 182 A ist mit 5% Anteil des Härters Köracur TR280 zu vermischen.
c) Trockenzeit von 15 - 20 Minuten einhalten.
d) Aktivieren der Klebeflächen mit einem Wärmegerät (Heißluftfön / Ofen etc).
e) Mit Hilfe einer Sohlenpresse sofort nach dem Aktiviervorgang verpressen.
4. Das Starpur-Material wird anschließend als Erhöhungsmaterial in der notwendigen Materialstärke zwischen dem Schuh und der abgeschnittenen Sohle eingearbeitet. Es gilt dieselbe Verklebungsvorschriftwie unter Punkt 3 a) bis e) beschrieben.
5. Die abgeschnittene Sohle ist von unten an das Erhöhungsmaterial Starpur zu kleben. Es gilt dieselbe Verklebungsvorschrift wie unter Punkt 3 a) bis e) beschrieben.
6. Abschließend ist der Schuh ordnungsgemäß auszuputzen (seitliches Beschleifen der Schnittkanten und der Aufbauflächen sowie das entgraten der Kante der Laufsohle).
Grundsätzlich darf die Zurichtung nur mit den oben vorgeschriebenen Materialkomponenten und Hilfsmaterialien vorgenommen werden.
KENNZEICHNUNG
Die orthopädische Veränderung ist im Schuh entsprechend durch den Orthopädiebetrieb zu kennzeichnen:
- Name des Orthopädiebetriebes
IN ZUSAMMENARBEIT MIT
Matthias Hartmann
Orthopädie + Sport GmbH
Auf der Langaar 8
35684 Dillenburg
Tel.: 02771/2679-0
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