INDIVIDUELLE PASSFORM, MAXIMALE SICHERHEIT – ZURICHTUNGEN NACH DGUV Regel 112-191
Gesunde Füße sind die Grundlage für sicheres Arbeiten. Sie tragen das gesamte Körpergewicht, federn Bewegungen ab und leisten Schwerstarbeit – besonders bei langem Stehen, viel Bewegung und körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten. In belastenden Arbeitsumfeldern führen Fußfehlstellungen schnell zu Beschwerden, die sich bis in Rücken, Knie oder Hüfte fortsetzen können.Doch kein Fuß ist wie der andere. Selbst die besten Sicherheitsschuhe bieten nur dann optimalen Schutz, wenn sie perfekt sitzen. Genau hier greift die DGUV Regel 112-191: Sie ermöglicht die orthopädische Anpassung zertifizierter Sicherheitsschuhe – von zugelassenen Einlegesohlen über bauliche Veränderungen bis hin zu Maßanfertigungen. Für spürbare Entlastung, mehr Komfort und langfristige Gesundheit am Arbeitsplatz.
DGUV Regel 112-191 ERKLÄRT: SO FUNKTIONIERT ORTHOPÄDISCHER FUSSSCHUTZ
Die DGUV Regel 112-191 definiert verbindlich, unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsschuhe orthopädisch angepasst oder individuell verändert werden dürfen – ohne ihre Schutzwirkung zu verlieren oder die Zertifizierung zu gefährden. Sie bietet damit eine klare Grundlage für alle, die auf orthopädische Lösungen angewiesen sind und gleichzeitig normgerechte Sicherheit benötigen.Dabei unterscheidet die Regel drei Anpassungsmöglichkeiten:
+ Typ 1 – Zugelassene Einlegesohlen: Sicherheitsschuhe werden mit geprüften orthopädischen Einlagen ausgestattet, die individuell gefertigt und mit dem jeweiligen Schuhmodell abgestimmt sind.
+ Typ 2 – Zurichtung von Sicherheitsschuhen: Der Sicherheitsschuh selbst wird durch einen geprüften Orthopädieschuhmacher orthopädisch verändert, z. B. durch Erhöhungen, Anpassung der Weite oder der Sohle.
+ Typ 3 – Maßgefertigte Sicherheitsschuhe: Hierbei wird ein komplett individueller Sicherheitsschuh auf Maß gefertigt, um spezielle orthopädische Anforderungen zu erfüllen.
In allen Fällen gilt: Die Sicherheitsschuhe müssen weiterhin alle Schutzanforderungen der jeweiligen Norm erfüllen. Verwendet werden dürfen nur zertifizierte Materialien und Anpassungssysteme, die mit dem jeweiligen Modell kompatibel sind.
DER WEG ZU ORTHOPÄDISCH ANGEPASSTEN SICHERHEITSSCHUHEN
Wer unter Fußfehlstellungen leidet oder orthopädische Anforderungen hat, kann zertifizierte Sicherheitsschuhe nach DGUV Regel 112-191 individuell anpassen oder anfertigen lassen – und das in wenigen Schritten:WARUM INDIVIDUELLE PASSFORM SO ENTSCHEIDEND IST
Fast jeder zweite Mensch weist heute eine Fußfehlstellung auf – häufig unbemerkt, aber mit weitreichenden Folgen. Bereits kleine Abweichungen führen zu dauerhaften Belastungen, die sich nicht nur auf die Füße, sondern auf den gesamten Körper auswirken können. In körperlich anspruchsvollen Berufen mit langen Stehzeiten, schwerem Heben oder unebenem Untergrund nehmen diese Beschwerden oft kontinuierlich zu.Hier schaffen orthopädisch angepasste oder gefertigte Sicherheitsschuhe spürbare Erleichterung. Sie entlasten, stabilisieren und beugen Beschwerden gezielt vor - ohne Kompromisse der Schutzfunktion. Die Anpassung von Sicherheitsschuhen nach DGUV Regel 112-191 ist damit ein wertvoller Baustein für gesunde Füße und nachhaltigen Tragekomfort im Berufsalltag.
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