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Lärmleitfaden Verfasst am 16.10.2025

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WENN ARBEIT LAUT WIRD, WIRD’S GEFÄHRLICH

Laute Maschinen, kreischende Werkzeuge, dröhnende Produktionshallen – Lärm ist in vielen Arbeitsbereichen allgegenwärtig. Doch was wir oft ausblenden: Bereits eine dauerhafte Belastung ab 80 dB(A) kann das Gehör schädigen. Ab 85 dB(A) ist geeigneter Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben. Das Problem: Hörschäden entstehen schleichend – und sind irreversibel. Prävention ist daher Pflicht. 

Ob klassische Kapselgehörschützer, unauffällige Stöpsel oder Lösungen zur Helmbefestigung: Die Auswahl ist groß. Unser neuer Lärmratgeber erklärt, welche Lärmpegel wie gefährlich sind, wie Sie Risiken frühzeitig erkennen und welche Gehörschutzlösungen sinnvoll sind.

dB(A) steht für einen A-bewerteten Schalldruckpegel – das heißt, der Geräuschpegel wurde unter Berücksichtigung der Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs gemessen.
das bedeutet dB(A) das bedeutet dB(A)

DARAUF KOMMT ES IN DER PRAXIS AN

Zertifizierter Gehörschutz ist nur dann wirksam, wenn er auch zur Umgebung und zur Tätigkeit passt. Damit der Schutz in der Praxis funktioniert, sollten folgende Punkte unbedingt beachtet werden:

1. Lärmbelastung am Arbeitsplatz messen (z. B. mit Schallpegelmessgerät)

2. Passform wählen: Nicht jeder Kopfbügel oder Stöpseltyp passt zu jedem Träger

3. Kombinierbarkeit prüfen: Besonders bei Helmbefestigungen (EN 352-3). Passt der Gehörschutz zum Helm und anderen PSA-Komponenten?

4. Pflege & Hygiene beachten: Regelmäßige Reinigung und Austausch sicherstellen

5. Signalhörbarkeit sicherstellen: Zu starke Dämmung kann akustische Warnsignale ausblenden – hier ist eine individuelle Gefährdungsbeurteilung gefragt.

NORMGERECHTER GEHÖRSCHUTZ, NACHHALTIGER GESUNDHEITSSCHUTZ

Ob EN 352-zertifizierter Gehörschutz oder allgemeine Lärmprävention: Wer Risiken kennt, kann gezielt handeln. Unser Ratgeber hilft Ihnen dabei, Lärmquellen zu erkennen, zu reduzieren und sich selbst wie auch Ihre Mitarbeitenden effektiv zu schützen.

Denn: Gehörschäden entstehen schleichend, sind aber irreversibel. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt nicht nur das Gehör dauerhaft – sondern erfüllt zugleich alle gesetzlichen Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz.

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